ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB FÜR BLINDAuktion DER AUTRADA AG
Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Auktionsdienstleistung der AUTRADA. AUTRADA kann Risiken die mit der Durchführung von Geschäften mit unbekannten Dritten nicht kontrollieren. Mitglieder können obwohl unzulässig, falsche Informationen liefern oder Verhaltensweisen zeigen, welche unzulässig und gesetzeswidrig sind oder in sonstiger Weise eine Verletzung der Pflichten der Mitglieder aus diesen Geschäftsbeziehungen darstellen. AUTRADA seine Vertreter und/oder Mitarbeiter sind für Rechtsbeziehungen dies aus einer Verbindung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen über die Internetplattform abgewickelten Geschäfte mit dem Käufer, sofern nicht auf der vom Verkäufer betriebenen online Handelsplattform neue allgemeine Geschäftsbedingungen aufgeschaltet sind. Der Käufer wird sich selbst auf der Plattform darüber informieren. Vor der Teilnahme hat der Käufer die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen online zu bestätigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrags, Anmeldung und Nutzung
1.1. AUTRADA stellt entgeltlich eine Internetplattform zur Verfügung, auf der mobile Güter gehandelt werden.
1.2. Voraussetzung für die Nutzung der AUTRADA -Internetplattform ist die Anmeldung als Anbieter oder Bieter, nachstehend auch Mitglieder genannt. AUTRADA behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, ein Anspruch des Mitgliedes auf die Annahme der Anmeldung durch AURTRADA besteht nicht.
Die vom Mitglied mitgeteilten Benutzerangaben müssen jederzeit korrekt sein.
1.3. Insbesondere folgende Angaben sind zwingend: Firmenname bzw. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse, Telefonnummer, gültige E-Mail- Adresse, soweit vorhanden die MWST-Nr. Bei einer Adressänderung ist das Mitglied verpflichtet, umgehend die AUTRADA zu informieren.
1.4. Ist das Mitglied eine juristische Person so ist die Eingabe mindestens einer vertretungsberechtigten Kontaktperson zwingend vorgeschrieben.
1.5. Sämtliche Mitglieder müssen als Unternehmer im Handelsregister eingetragen sein, die Internetplattform steht Verbrauchern nicht zur Verfügung.
1.6. Mitglieder aus einem EU – Land verpflichten sich, bei der Anmeldung gemäss Ziffer 1.2 ff ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id-Nr.) mitzuteilen. Diese Ust-Id-Nr. wird für die Vertragsbeziehung verwandt, solange diese nicht vom Anbieter/Käufer widerrufen wird. Durch die Verwendung der Ust-Id-Nr. bestätigen Anbieter/Käufer, dass die Vertragsbeziehungen mit AUTRADA ihren umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zuzuordnen sind.
1.7. Mitglieder eines nicht EU-Landes und der CH verpflichten sich, bei ihrer Anmeldung gemäss Ziffer 1.2 ff eine durch das für Sie zuständige Amt ausgestellte Bescheinigung über ihre Unternehmereigenschaft vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein. Mit ihrer Anmeldung bei AUTRADA bestätigen Mitglieder, dass die Vertragsbeziehung mit AUTRADA ihren umsatzsteuerlichen Unternehmen zuzuordnen ist.
1.8. AUTRADA behält sich das Recht vor weitere Informationen des Mitgliedes zu verlangen. Z.B. original unterschriebene und datierte Ausweiskopie (Id, Pass), Liquiditätsnachweis etc.
1.9. Nach erfolgter Anmeldung erhält das Mitglied ein Passwort, welches er jederzeit ändern kann. Dieses Passwort muss das Mitglied geheim halten (Geheimhaltungspflicht), es darf aus Sicherheitsgründen niemals an Dritte bekannt gegeben werden.
1. Zulassung
2.1. Das Mitglied erhält seine Zulassung zur Nutzung der Internetplattform von AUTRADA mit der Annahme seiner Anmeldung
2.2. Das Mitglied ist verpflichtet, Datenänderungen, die sich nach seiner Anmeldung ergeben, AUTRADA unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.3. AUTRADA ist berechtigt, den Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Internetplattform abzulehnen oder bereits bestehende Nutzungsverhältnisse fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Ablehnung oder Kündigung liegt insbesondere vor bei
• falschen Angaben bei der Anmeldung
• Missbrauch der Dienste von AUTRADA
• Verletzung von Rechten Dritter
• Beschädigung, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste von AUTRADA
• Verzug/Nichterfüllung von Kaufverträgen
• rechtlichen Auseinandersetzungen
• Verstössen gegen die AGB
• Widerspruch gegen diese und/oder geänderte AGB
• Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines Mitgliedes oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.
3. Rechte und Rechtsstellung von AUTRADA
3.1. Unbeschadet der übrigen Rechte von AUTRADA gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, behält sich AUTRADA das Recht vor, bei Vorliegen besonderer Umstände:
• Gebote und Angebote abzulehnen
• Produkte von Angeboten und Geboten auszuschliessen
• Laufzeiten von Angeboten und Geboten zu verlängern
• Angebote und Gebote zu löschen
3.2. AUTRADA stellt lediglich die technischen Möglichkeiten für die Durchführung von Auktionen zur Verfügung und ist nicht Vertragspartei der ausschliesslich zwischen den Mitgliedern abgeschlossenen Kaufverträgen.
• AUTRADA nimmt keine Vorprüfung der Produkte, die in diesen Auktionen angeboten werden, vor.
• Nur Mitglieder untereinander sind aufgrund eines zustande gekommenen Kaufvertrags berechtigt und verpflichtet. Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung der Mitglieder, die Lieferung der Ware und die Bezahlung durchzuführen.
• AUTRADA übernimmt keine Gewährleistung für die Beschreibung, Eigenschaften, Preise und Verfügbarkeiten der angebotenen Fahrzeuge sowie für das wirksame Zustandekommen eines Vertrags .
• AUTRADA ist nicht verantwortlich für Angebote / Gebote, die aufgrund technischer Probleme, welche nicht in der EDV-Anlage von AUTRADA begründet sind, nicht verarbeitet oder akzeptiert wurden.
• AUTRADA ist nicht für das Verhalten des Anbieters oder die zum Kauf oder zur Nutzung angebotenen Produkte des Anbieters verantwortlich.
• AUTRADA hat keinerlei Kontrolle über:
o die Qualität, Sicherheit oder Legalität von Produkten, die Gegenstand von Auktionen sind
o die Korrektheit der entsprechenden Angebote
o die Fähigkeit der Anbieter, die Produkte zu verkaufen bzw. zu liefern
o die Fähigkeit der Bieter, die Produkte zu bezahlen,
und übernimmt diesbezüglich keine Haftung
4. Gebühren und Provisio
4.1. Für das Anbieten von Waren erhebt AUTRADA vom Anbieter eine Angebotsgebühr. Je nach Ausgestaltung des Angebots oder des Inserats hat der Anbieter weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu bezahlen. Kommt es über die AUTRADA-Internetplattform zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Bieter, hat der Anbieter sowie der Bieter eine Provision an AUTRADA zu bezahlen.
5. Datenschutz/Verwendung gespeicherter Daten
5.1. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass AUTRADA berechtigt ist, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen.
5.2. Der Mitglied erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass AUTRADA berechtigt ist, die Daten und Angaben zum Verkauf
• im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von AUTRADA durch das Mitglied zu verwenden und zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung dieser Dienste erforderlich ist,
• an die Parteien eines Kaufvertrages weiter zu leiten, soweit es erforderlich ist,
• an Dritte weiter zu leiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter oder öffentlicher Interessen erforderlich ist, z.B. wenn es der
Aufklärung eines Missbrauchs des Auktionshauses oder der allgemeinen Rechtsverfolgung dient
5.3. Das Mitglied kann der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Sinne von Ziffern 5.1 und 5.2 jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: AUTRADA AG. Widerspricht das Mitglied seiner Datennutzung, ist AUTRADA zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags berechtigt.
5.4 Endet das Nutzungsverhältnis über die Internetplattform, so hat das Mitglied Anspruch auf Löschung der gespeicherten Daten, es sei denn, AUTRADA benötigt diese noch für die Abwicklung von Verträgen. In diesem Fall erfolgt die Löschung nach erfolgter Vertragsabwicklung.
5.5. Die von AUTRADA zur Verfügung gestellten Daten/Bilder dürfen vom Mitglied ohne Zustimmung von AUTRADA nicht verwendet werden.
5.6. Es ist Mitgliedern untersagt, Kontaktdaten und Adressen sowie sonstige Inhalte, die sich auf der Website von AUTRADA befinden, für kommerzielle Werbung zu nutzen.
6. Plattformbedingungen
6.1. Der Bieter erklärt durch Angebotsabgabe auf den Plattformen die Angebots- und Verkaufsbedingungen vollinhaltlich zu akzeptieren.
6.2. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Angebote anzunehmen. Der Anbieter ob er das Angebot des Bieters annimmt. Die Annahme des Kaufangebots und damit der rechtsgültige Abschluss des Rechtsgeschäftes erfolgt ausschliesslich durch schriftliche Zusage (E-Mail) oder Übersendung des Kaufvertrages durch den Anbieter.
6.3. Angebote im Blindgebotsverfahren
6.3.1. Der Anbieter bestimmt die Laufzeit des Angebotes. Angebote können nur während der Angebotsfrist abgegeben werden.
6.3.2. Die Angebotsabgabe ist rechtsverbindlich und bindet den Bieter für 10 Arbeitstage über das Ende der Angebotslaufzeit hinaus. In diesem Zeitraum ist der Bieter verpflichtet das Fahrzeug bei Kauffreigabe zu erwerben.
6.3.3. Der Bieter gibt durch Betragseingabe im Rahmen der Angebotsfrist sein Angebot ab. Er kann sein Angebot bis zum Ablauf der Inseratedauer anpassen.
6.3.4. Die Angebotsannahme erfolgt nach freiem Ermessen des Anbieters, wobei die Annahme des Angebots ausschliesslich durch schriftliche Zusage (E-Mail) oder Übersendung des Kaufvertrages erfolgt. Einen Rechtsanspruch auf Annahme hat der Bieter daher nicht.
6.4. Auktionsbedingungen
6.4.1. Die Auktionszeiten finden Sie auf unserer Homepage. Nach Ablauf des Einstellschlusses können keine Abänderungen mehr vorgenommen werden
6.4.2. Die Gebotsrunde beginnt ab der Fahrzeugpublikation auf der Plattform und endet nach der vom Anbieter festgelegten Publikationsdauer.
6.4.3. Stellt ein Anbieter auf der AUTRADA-Internetplattform einen Artikel zur Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Die Abänderung oder Rücknahme eines Angebots ist nicht möglich sobald die Auktion begonnen hat.
6.4.4. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske auf der entsprechenden Auktionsseite eingegeben werden. Gebote in anderer Form, insbesondere Gebote per E-Mail an AUTRADA sind nicht gültig und unbeachtlich. Ein Gebot des Bieters kann nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften zurückgenommen werden. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
6.4.5. Für Angebote, die Abgabe von Geboten und das Auktionsende ist ausschliesslich die Systemzeit der AUTRADA-Internetplattform massgeblich. Es wird keine Gewähr und keine Haftung für die Übereinstimmung der Systemuhrzeit mit einer offiziell festgelegten Uhrzeit übernommen.
6.4.6. Der Anbieter definiert pro Auktion die Zahlungs- und Lieferbedingungen.
6.4.7. Der Anbieter verpflichtet sich, im Angebot wahrheitsgemässe Angaben über das zu verkaufende Produkt zu machen. Wenn in der Angebotsbeschreibung oder etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nichts anderes vermerkt ist, stehen dem Käufer gegenüber dem Anbieter wegen Mängel des Produktes die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch das Mitglied gegenüber AUTRADA wegen Mängel der Kaufsache ist ausgeschlossen.
6.4.8. Der Anbieter hat die Pflicht, die Fahrzeuge wahrheitsgetreu anzubieten. Unrichtige Angaben über oder schuldhaftes Verschweigen von verkehrswesentlichen Informationen (z.B. Mängel, Vorschäden, Reparaturen etc.) berechtigen AUTRADA zum Abbruch der laufenden Auktion und zur fristlosen Kündigung dieses Nutzungsvertrags.
6.4.9. Für ausländische Mitglieder gelten folgende Bestimmungen
• Fahrzeuge ab Platz ganze Schweiz
• Zollformalitäten & Logistik sind Sache des Käufers
7. Abschluss einer Auktion – Fahrzeugzahlung - Fahrzeuglieferun
7.1. Die Angebotsabgabe ist gem. Art. 6.3.2. verbindlich. Der Käufer hat innerhalb von 3 Arbeitstagen die Rechnung inklusive der AUTRADA Plattform Provisionen und Gebühren zu bezahlen.
7.2. Für in der CH erworbene und auszuliefernde Fahrzeuge organisiert AUTRADA den Transport zum Fahrzeugkäufer. Eine Selbstabholung ist nicht möglich.
7.3. Nicht deklarierte Schäden sind unverzüglich bei Fahrzeuglieferung dem Transporteur (Chauffeur) zu melden.
7.4. Nicht mitgelieferte Dokumente und Teile sind unverzüglich an AUTRADA zu melden.
7.5. Bei Nichterscheinen des Käufers bei Ablieferung werden die Kosten der Leerfahrt verrechnet.
8. Weitere Allgemeine Auktionsregeln
8.1. Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
8.2. AUTRADA kann bei Kenntnisnahme von Verstössen gegen Auktionsregeln das Mitglied nach erfolgter Verwarnung ausschliessen.
9. Systemintegrität und Störung der AUTRADA Webseite
9.1. Mitglieder dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der AUTRADA-Website verwenden, die das Funktionieren der AUTRADA-Website stören können.
9.2. Mitglieder dürfen keine Massnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermässige Belastung der AUTRADA-Infrastruktur zur Folge haben können.
9.3. Mitglieder dürfen keine von AUTRADA generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die AUTRADA-Website eingreifen.
9.4. Die auf der AUTRADA-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.
10. Haftungsbeschränkung AUTRADA
10.1. AUTRADA haftet – außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – soweit gesetzlich zulässig nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch AUTRADA, ihre Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Pflichten dieses Nutzungsvertrags haftet AUTRADA nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist eine Haftung von AUTRADA für direkte Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit - gleich aus welchem Rechtsgrund - unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von AUTRADA für indirekte Schäden oder für Folgeschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit rechtlich zulässig, vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2. AUTRADA haftet nicht für Schäden, die Mitglieder oder Dritten durch das Verhalten anderer Mitglieder entstehen.
11. Kündigung der Mitgliedschaft
11.1. Falls ein Mitglied das Nutzungsverhältnis beenden möchte, so kann diese Kündigung jederzeit mit einem E-Mail an office@AUTRADA.com erfolgen.
11.2. Das Mitglied hat bei Abgabe seiner Kündigung Folgendes sicherzustellen:
• Das Mitgliedskonto ist ausgeglichen, d.h. es besteht kein Saldo zugunsten der AUTRADA
• Die Auktionen des Mitglieds sind vollständig abgeschlossen und entsprechende Käufe abgewickelt.
11.3. AUTRADA bestätigt mit einem E-Mail die Kündigung und blockiert das entsprechende Konto.
12. Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AUTRADA
12.1. Mit der Anmeldung als Anbieter oder Bieter anerkennt das Mitglied diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung ohne Einschränkungen und schliesst mit der AUTRADA eine Vereinbarung über die Nutzung der AUTRADA Webseite einschliesslich der Auktionsbedingungen ab.
12.2. Das Mitglied bestätigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Mal neu, wenn er eine Leistung der AUTRADA in Anspruch nimmt. Die AUTRADA behält sich das Recht vor, an diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen Änderungenvorzunehmen. Die Änderungen werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt und auf der Internetseite der AUTRADA veröffentlicht.
12.3. Falls das Mitglied mit einer neuen Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, steht dem Mitglied das Recht zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach Ziffer 11.1 zu. Ab der Bestätigung nach Ziffer 11.3 ist das Mitglied nicht mehr berechtigt, an Auktionen teilzunehmen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
14. Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte
AUTRADA behält sich das Recht vor, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen. In diesem Fall ist das Mitglied zur fristlosen Kündigung dieses Nutzungsvertrags berechtigt. Das Recht des Mitglieds zur Nutzung der Auktionsplattform ist nicht übertragbar.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Diese Vereinbarung, einschliesslich der Auktionsbedingungen, der Auktionen sowie abgeschlossene Verträge unterliegen Schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
15.2. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Zürich (ZH) ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten.